Per Definition bedeutet Brandschutzkonzept die „objektspezifische Gesamtheit aller erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, um die vorhandenen Risiken zu beherrschen und die relevanten bzw. definierten Schutzziele zu erreichen“. Entsprechend den Landesbauordnungen sind Brandschutzkonzepte bei vielen Gebäuden und baulichen Anlagen grundsätzlich Pflicht, insbesondere wenn sie von vielen Menschen genutzt werden oder eine bestimmte Größe überschreiten.
Das Brandschutzkonzept legt also die Grundlage dafür, wie gut das Gebäude geschützt ist, und ist damit von überragender Wichtigkeit. Dementsprechend ist dieses Thema bei uns der Kompetenzschwerpunkt. Das dokumentieren auch die mehreren hundert Brandschutzprojekte, die wir jährlich durchführen. Diese Erfahrung ist für unsere Kunden sehr wertvoll.
Ein ausgereiftes Brandschutzkonzept verlangt eine ganzheitliche Betrachtung des Objektes und seiner Funktion und gleichzeitig die Fähigkeit, optimalen Schutz mit einer möglichst wirtschaftlichen Umsetzung zu verknüpfen.
Darüber hinaus berücksichtigt ein gutes Brandschutzbüro auch Aspekte des Brandschutzes, die einen nachhaltigen Unterhalt und Betrieb des Gebäudes fördern (z. B. Hinsichtlich einer flexiblen Nutzung oder der Möglichkeit zur Änderung oder Erweiterung). Wir können das leisten.
Unsere Brandschutzpläne sind ein wesentliches Qualitätsmerkmal. Sie werden grundsätzlich im CAD-Standard erarbeitet und sind somit kompatibel mit den Plänen der anderen Planungsbeteiligten. Die Darstellung erfolgt mindestens im Maßstab 1:200.
Da wir über alle in Deutschland erforderlichen Anerkennungen im Brandschutz verfügen und bundesweit demgemäß zugelassen sind, entsprechen unsere Brandschutzkonzepte fachlich den höchsten Anforderungen. Sie gleichen ab und dokumentieren, ob objektspezifisch vorgesehene Brandschutzmaßnahmen in allen Aspekten den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und einem evtl. bestehenden Schutzkonzept entsprechen – oder nicht.
Kernelemente eines Brandschutzkonzeptes
- Zu- und Durchfahrten/Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
- Nachweis der Löschwasserversorgung/-menge sowie der Hydrantenpläne mit Darstellung
- Bemessung, Lage, Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen
- System der äußeren und der inneren Abschottungen, Brandabschnitte, Brandbekämpfungsabschnitte
- Rauchabschnitte, Feuerwiderstand der Bauteile
- Lage, Anordnung, Bemessung, Kennzeichnung der Rettungswege/Nachweis über Nutzbarkeit der Rettungswege im Brandfall
- Zahl der Nutzer der baulichen Anlage
- Haustechnische Anlagen
- Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung
- Lage, Anordnung und Bemessung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie der Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung der Rettungswege
- Alarmierungseinrichtungen, Darstellung der elektroakustischen Alarmierungsanlage (ELA-Anlage)
- Lage, Anordnung und ggf. Bemessung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbekämpfung (Feuerlöscher, Löschanlagen)
- Sicherheitsstromversorgung mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung des Aufstellraumes und Funktionserhalt
- Aufzugsanlagen mit Evakuierungsschaltung
- Lage, Umfang und Anordnung von Brandmeldeanlagen
- Feuerwehrpläne, Flucht und Rettungspläne
- Betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung/-bekämpfung, Rettung von Personen, Schulungen
- Simulationsrechnungen
- Abweichungen, Erleichterungen