Barrierefreies Bauen

Um den Anforderungen einiger Bauordnungen (z.B. NRW, Hessen) für Wohngebäude und für Öffentliche Gebäude hinsichtlich Barrierefreiheit ausreichend gerecht zu werden, bedarf es eines in die Bauvorlagen integrierten Planungskonzeptes „Barrierefreies Bauen“. Dieses Planungskonzept ist eine zielorientierte, ganzheitliche Gesamtbetrachtung des Barrierefreien Bauens bezogen auf den jeweiligen Einzelfall und muss alle Angaben zur Erfüllung der bauaufsichtlichen Anforderungen enthalten. Grundlage für die technische Ausführung der Barrierefreiheit sind die als Planungsgrundlagen in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (M-VV TB) eingeführte DIN 18040 einschließlich Anlagen maßgebend.

Die Darstellung des Planungskonzeptes „Barrierefreies Bauen“ in den Bauzeichnungen ist zu bevorzugen, i.d.R. ist es durch Baubeschreibungen zu ergänzen.

Das Planungskonzept muss die Angaben enthalten, die für die Beurteilung des Barrierefreien Bauens erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere nachfolgende Angaben über:

a) barrierefreie Erreichbarkeit der baulichen Anlage, barrierefreie Gebäudezugänge,

b) Türbreiten, Türschwellen, Türanschläge, Türöffnungsmöglichkeiten,

c) Rampen einschließlich Neigungswinkel, Borde, Übergangsstellen, Gefälle,

d) Aufzüge, Fahrtreppen,

e) Treppen, Handläufe,

f) Orientierungshilfen, Beschilderung,

g) Anordnung von Tastaturen, Bedienungstableaus,

h) Abmessungen der Bewegungsflächen, Flurbreiten,

i) barrierefreie Sanitärräume, barrierefreie Anordnung Sanitärobjekte,

j) die Ausbildung der PKW-Stellplätze und deren Abmessungen.

 

Bei der Erarbeitung des Planungskonzeptes „Barrierefreies Bauen“ ist es zweckmäßig, zuständige Beauftragte bzw. Beiräte für Menschen mit Behinderung anzuhören.

Wichtig ist insbesondere die Abstimmung der Schnittstellen mit den weiteren Fachplanern, insbesondere zum Brandschutz und Arbeitsschutz.

Genau hier setzt unsere integrierte Dienstleistung an. Da wir Ihnen die Brandschutzplanung, die Barrierefreiplanung und die Planung des baulichen Arbeitsschutzes aus einer Hand anbieten, entfällt ein erheblicher Abstimmungsaufwand. Das spart Zeit und Kosten und vermindert Fehlerquellen.