Betrieblicher Brandschutz

Ein Feuer im Unternehmen ist besonders kritisch. Nicht nur, weil es eine Gefahr für die Mitarbeiter darstellt, sondern im schlimmsten Fall die gesamte wirtschaftliche Existenz des Betriebs vernichten kann. Viele Unternehmen halten deswegen einen Brandschutzbeauftragten vor, der mit seinen Fachkenntnissen die Unternehmensführung unterstützt. Er wirkt an der Beurteilung von Brandgefahren an Arbeitsplätzen mit, berät bei der Ausstattung mit Feuerlöschgeräten, kontrolliert die Nutzbarkeit von Flucht/Rettungswegen und vieles mehr.

Wir können diese Aufgabe als externe Partner übernehmen. Die Leistungen umfassen beispielsweise die Beratung zu Optimierungsmöglichkeiten sowie die brandschutztechnische Bestandsaufnahme des Objekts unter Brandschutzgesichtspunkten. Für das richtige Verhalten der Betriebsangehörigen im Brandfall bieten wir weiterhin fundierte jährliche Brandschutzunterweisungen gemäß § 12 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bzw. § 4 DGUV Vorschrift 1 an. Sie umfassen sowohl theoretisches Wissen rund um die Vorbeugung und Bekämpfung von Brandsituationen als auch praktische Elemente. Dazu gehören etwa brandschutztechnische Unternehmensbegehungen und Feuerlöschübungen.